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   VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715   

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VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715 (https://dejure.org/2012,24013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715 (https://dejure.org/2012,24013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715 (https://dejure.org/2012,24013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und seiner schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet vor einer Ausweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und seiner schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet vor einer Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Die Kriterien, die für die Prüfung der Rechtfertigung eines Eingriffs in das durch Art. 8 EMRK gewährleistete Recht auf Achtung des Privatlebens (neben dem Schutz des Familienlebens) gelten, sind auch hier heranzuziehen (vgl. BVerfG vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 ).

    Im Vordergrund steht das Recht des Klägers auf Achtung seines Privatlebens, das heißt, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 und vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 ) hat die Beklagte die besonderen Umstände des vorliegenden Falls, insbesondere die persönlichen Verhältnisse des Klägers und das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung, in ihrer Gesamtheit berücksichtigt und ist unter entsprechender Gewichtung und Abwägung zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ausweisung nicht unverhältnismäßig ist.

    Im Vordergrund steht das Recht des Klägers auf Achtung seines Privatlebens, das heißt, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 und vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Das gilt insbesondere bei im Bundesgebiet geborenen und hier aufgewachsenen Ausländern, zumal wenn diese über keine Bindungen an das Land ihrer Staatsangehörigkeit verfügen (vgl. BVerwG vom 2.9.2009 1 C 2/09 ).

    Dies gilt namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB und bei der Strafaussetzung einer Jugendstrafe nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 JGG (vgl. Discher GK-AufenthG vor §§ 53 ff RdNr. 1250), während die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung im Sinne des § 57 StGB ausweisungsrechtlich geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG vom 1.3.2000 2 BvR 2120/99 ; BVerwG vom 2.9.2009 1 C 2/09 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG vom 30.4.2009 - 1 C 3/08 RdNr. 20 und vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 RdNr. 14 ).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK, die auch als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dient (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 852), sind bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung eines Erwachsenen bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. EGMR InfAuslR 2008, 333).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Auch in Ansehung der angeführten Bindungen in Deutschland und der zu erwartenden Schwierigkeiten in Serbien ist die Ausweisung des Klägers als verhältnismäßig anzusehen (vgl. auch EGMR, U. v. 13.10.2011 - 41548/06 betr. einen in der Bundesrepublik geborenen Tunesiers).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG vom 30.4.2009 - 1 C 3/08 RdNr. 20 und vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 RdNr. 14 ).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK, die auch als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dient (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 852), sind bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung eines Erwachsenen bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. EGMR InfAuslR 2008, 333).
  • VGH Bayern, 11.08.2011 - 19 CE 11.1347

    Schutz des Privat- und Familienlebens vor einer Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Im Gegensatz zu den vom Gerichtshof anerkannten Verwurzelungsfällen (vgl. hierzu BayVGH vom 11.8.2011 - 19 CE 11.1347 RdNr. 5, EGMR vom 31.1.2006 InfAuslR 2006, 298; EGMR vom 17.1.2006 InfAuslR 2006, 297; EGMR vom 14.6.2011 ww.echr.coe.int) erwächst aus einem solchen Verfahrens- und Aufenthaltsverlauf kein schutzwürdiges Vertrauen auf eine Fortsetzung des Aufenthaltes.
  • BVerfG - 2 BvR 1392/20 (anhängig)

    Bau, Bauabzugsteuer, Bauleistung, Photovoltaikanlage, Verfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
    Bei der gewichtenden Gesamtbewertung der Lebensumstände des Klägers (BVerfG vom 21.2.2011 - 2 BvR 1392/20 ) ist die verfügte Ausweisung nicht unverhältnismäßig.
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01

    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68

    Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im

  • BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 19 ZB 09.2971

    Ermessensausweisung; Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 13

  • VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289

    Ausweisungsinteresse wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Die strafgerichtliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist aber von tatsächlicher Bedeutung für die behördliche und verwaltungsgerichtliche Sachverhaltswürdigung dahingehend, ob eine die Ausweisung rechtfertigende Gefahr gegeben ist; auch vor dem Hintergrund, dass dem Strafrecht und dem Ausländerrecht unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, kann von der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abgewichen werden (BayVGH, B. v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850 - juris).
  • VG Ansbach, 18.02.2020 - AN 11 K 17.02351

    Erfolglose Klage eines Somaliers gegen Ausweisungsverfügung mit

    Die Kammer geht mit der Beklagten davon aus, dass von dem Kläger eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, § 53 Abs. 1 AufenthG, wobei der Prognose die strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse zugrunde gelegt werden durften (BayVGH, B.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850 - juris Rn. 19).
  • VG Augsburg, 07.01.2015 - Au 6 K 14.1293

    Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung

    An die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts und an die Beurteilung des Strafrichters sind die Ausländerbehörde - und auch das Verwaltungsgericht - zwar nicht gebunden, in der Regel ist jedoch von der Richtigkeit der strafrechtlichen Entscheidung auszugehen (BayVGH, U.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 10 ZB 12.429

    Ausweisung; zwingender Ausweisungstatbestand; besonderer Ausweisungsschutz;

    Denn abgesehen davon, dass mit der Ausweisung des Klägers aus spezialpräventiven Gründen kein strafrechtlicher Schuldvorwurf erhoben wird und durch diese Maßnahme zur Abwehr einer hinreichend konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die "Unschuldsvermutung" (s. Art. 6 Abs. 2 EMRK) nicht berührt wird (vgl. zuletzt BayVGH vom 22.2.2012 Az. 19 ZB 11.2850 u.a. RdNr. 19), hat das Verwaltungsgericht seine Gefahrenprognose zu Recht auf die strafrechtlichen Verurteilungen des Klägers durch das Amtsgericht München in den Jahren 2004 und 2005 sowie die mit Urteil des Landgerichts München I vom 12. Mai 2009 abgeurteilte Anlasstat gestützt.
  • VG Augsburg, 11.07.2018 - Au 6 K 17.1539

    Ausweisung eines Ausländers mit familiären Bindungen im Bundesgebiet (Straftat,

    Zwar sind die Ausländerbehörde - und auch das Verwaltungsgericht - an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts und an die Beurteilung des Strafrichters nicht gebunden, in der Regel ist jedoch von der Richtigkeit der strafrechtlichen Entscheidung auszugehen (vgl. BayVGH, U.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715 - juris Rn. 15).
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